AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand September 2023:

Liebe Kundinnen und Kunden, nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGBs“) von uns, der wir-machen-Watt GbR, Hannoversche Str. 34, 31688Nienstädt.

1. Anwendungsbereich:

1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen, einschließlich Lieferung oder Teillieferungen von Komponenten, Installation der selbigen und Beratung (im Folgenden„Leistungen“) erfolgen auf Basis dieser AGBs, gleichermaßen für alle unsere Kunden (Kunden schließt im Folgenden „Unternehmer“ (§14 BGB) und„Verbraucher“ (§13 BGB) gleichermaßen ein.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich; auch wenn diese Kennzeichnung im Angebot selber fehlen sollte. Es handelt sich um kein Angebot der wir-machen-WATT GbR, welches auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch unsere Bestellbestätigung; eine bestätigte Bestellung des Kunden geht dem voraus. Wir erklären unsere Annahme schriftlich durch Auftragsbestätigung.
2.3 Bestellungen des Kunden sind bindend unter Berücksichtigung der gesetzlichen Widerrufsfrist (s. Nr. 5dieser AGBs).
2.4 Vertragsänderungen, Nebenabreden oder Zusicherungen sollten zur Sicherung des Beweises schriftlich niedergelegt werden; berühren dennoch deren Wirksamkeit nicht.

3. Technischer Hinweis

3.1 Alle unsere technischen Hilfestellungen und Erteilung von technischen Hinweisen erfolgen freiwillig und nach bestem Wissen und Gewissen und haben keinen bindenden Charakter.
3.2 Kunden sind verpflichtet, alle von wir-machen-WATTGbR angefragten Informationen über Art und Beschaffenheit des Daches, umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben.

4. Installation von Photovoltaikanlagen

4.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle Voraussetzungen bauseitig erledigt werden, damit die Installation der Photovoltaikanlage oder anderer elektrischen Anlagen reibungslos erfolgen kann. Sollte der Kunde dies unterlassen haben, muss die Installation unter Umständen abgebrochen werden oder verzögert sich erheblich. Wir behalten uns das Recht einer gesonderten Berechnung des daraus resultierenden Mehraufwandes vor.
4.2. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass aufgrund eines unvorhersehbaren Zustands am Installationsort eine Installation unmöglich ist, muss der Kunden für einen Zustand sorgen, der eine Installation ermöglicht oder ggfs. wird der Vertrag storniert. Mehrkosten aufgrund dieser Stornierung können dem Kunden gesondert berechnet werden.
4.3 Kunden müssen uns umgehend informieren, wenn mit einer Verzögerung der Lieferung oder Installation zurechnen ist.

5. Widerruf für Verbraucher

Jedem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nachfolgenden Bedingungen zu:„Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der Bestellung ohne Angabe von Gründen die Bestellung zu widerrufen.
5.1 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns, der wir-machen-WATT GbR, Hannoversche Str. 34, 31688 Nienstädt, (Tel: 0151 41464637, E-Mail: info@wir-machen-WATT.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein Brief oder E-Mail) die Bestellung oder den Vertrag vor Ablauf dem Widerrufsfrist widerrufen. Dafür kann der Verbraucher z.B. das beigefügte Muster-Widerrufsformular als Vorlage verwenden.
5.2 Wenn Verbraucher diesen Vertrag widerrufen, haben wir dem Verbraucher alle Zahlungen, die wir ggfs. erhalten haben unverzüglich und spätestens vierzehn Tagen nach Widerruf zurückzuzahlen. Sollten wir dem Verbraucher bereits Ware geliefert haben, holen wir diese beim Verbraucher vor unserer Rückzahlung wieder ab und tragen die Kosten der Abholung. Für das Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion durch den Verbraucher.
5.4 Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf ein Verschulden des Verbrauchers zurückzuführen ist.

6. Preise

6.1 Für Kunden gelten unsere Preise in Euro und verstehen sich, einschließlich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuerregelung.
6.2 Die Preisberechnung erfolgt nach Einheiten (Stück, Meter, Pauschale oder einer sonstigen Einheit wie kWh oder kWp. Gegebenenfalls kann auch ein Stundensatz für einen Aufwand vereinbart werden.
6.3 Unbeschadet von gesetzlichen Rücktrittsrechten sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Preiserhöhung bei Material und/oder Personal in der Gesamtsumme 5 % des zwischen dem Kunden und wir-machen-Watt GbR ausgehandelten Bruttopreis überschreitet.

7. Zahlungsmethoden und Fristen

7.1 Zahlungen, die Kunden an uns zu leisten haben, können nur per Überweisung auf unser in den Rechnungen genanntes Bankkonto geleistet werden.
7.2 Kein Mitarbeiter oder gesetzlicher Vertreter der wir-machen-WATT GbR ist berechtigt, Bargeld oder andere Zahlungsmittel als Banküberweisung zu akzeptieren.
7.3 Besonders die Annahme von Bargeld, selbst, wenn Kunden eine Quittung erhalten sollte, gilt nicht für die wir-machen-WATT GbR; der Zahlbetrag wäre weiterhin offen und durch Sie fristgerecht zu begleichen.
7.4 Alle unsere Rechnungen sind mit entsprechenden Zahlungsbedingungen ausgewiesen. Sollte dies nicht erfolgt sein, ist unsere Rechnung spätestens innerhalb von sieben Tagen fällig.
7.5 Wird nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden erkennbar, durch die unser Anspruch gefährdet werden könnte, insbesondere bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen Gegenstellung einer angemessenen Sicherheit oder Vorauszahlung auszuführen. Erbringt der Kunde diese Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht, sind wir unbeschadet sonstiger Rücktrittsrechte dazu berechtigt,vom Vertrag zurückzutreten.
7.6 Auf Rechnungs- und Zurückbehaltungsrecht stehendem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7.7 Sollte der Kunde durch Verzug einer Zahlung zu einer Verzögerung des Projektablaufs beitragen, behalten wir uns das Recht vor, die uns daraus entstehenden Mehrkosten in voller Höhe oder teilweise vom Kunden einzufordern; dazu können unter anderem Kosten für das Umdisponieren, für unnötige Fahrten, wir Konventionalstrafen, etc. zählen.

8. Gefahrübergang, Lieferung und Termine

8.1 Nach §446 Satz 1 BGB geht mit der Übergabe der Leistung die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Verbraucher über.
8.2 Für Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei Lieferungen mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Unternehmer über.
8.3 wir-machen-WATT GbR bestimmt Versandweg und -mittel sowie Spediteur oder Frachtführer.
8.4 Wir können vom Vertrag mit dem Verbraucher zurücktreten, sofern wir die Leistung (Ware oder Montageleistung) ordnungsgemäß bestellt haben, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert worden sind(kongruentes Deckungsgeschäft).
8.5 Unser Leistungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt unserer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten und Dienstleister.
8.6 Die Einhaltung von Terminen für die Installation setzt4.1 voraus. Ferner müssen die Witterungsbedingungen die Leistung zulassen. Wird diese Voraussetzung nichterfüllt, wird ein neuer, weiterer Termin vereinbart. Dem Kunden steht kein Recht auf Schadenersatz zu.
8.7 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
8.8 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere Leistungen um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Höhere Gewalt liegt z.B. vor bei Feuer, Maschinenbruch, Krankheit, Pandemie, Stau, Streik, Rohstoff- oder Energiemangel, etc. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, steht dem Kunden und uns gleichermaßen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
8.9 Hat der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz neben der Leistung wegen Verzuges, so ist der zu ersetzende Schaden beschränkt auf einen Betrag von0,5 % des vereinbarten Netto-Preises der vom Verzug betroffenen Leistung für jede volle Woche des Verzugs, insgesamt jedoch auf einen Betrag von 5 % dieses Netto-Preises insgesamt. Diese Beschränkung gilt auch bei grober Fahrlässigkeit, aber nicht bei nachgewiesenem Vorsatz.

9. Abnahme

9.1 Leistungen bedürfen einer Abnahme und der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wenn wir die Leistung oder Teilleistung erbringen möchten.
9.2 Soweit nicht anders vereinbart, hat die Abnahme innerhalb von vierzehn Tagen nach Meldung der jeweiligen Leistungsbereitschaft zu erfolgen.
9.3 Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigern, bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden.
9.4 Bei Lieferung oder Teillieferung hat der Kunde die Ware bei Anlieferung hinsichtlich Korrektheit und Vollständigkeit zu überprüfen und gewährleistet diese mit seiner Unterschrift gegenüber dem Frachtführer. Ferner hat er zu prüfen, ob die Ware und/ oder Verpackung Beschädigungen aufweist. Etwaige Beschädigungen hat er umgehend mit dem Lieferanten vor Ort zu klären oder dokumentieren. Unter Umständen hat er die Warenannahme zu verweigern.
9.5 Der Kunde hat ferner eine stichprobenartige Qualitätsuntersuchung zu veranlassen und hierfür die Verpackung zu öffnen.
9.6 Erkennbare Sachmängel sind uns unverzüglich, jedoch spätestens fünf Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt und angenommen.

10. Eigentumsvorbehalt, Vorbehalt unserer Schutzrechte

10.1 Bei Kunden behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum an den gelieferten Leistungen vor (im folgenden „Vorbehaltsware“).
10.2 Der Kunde ist verantwortlich für die sichere Lagerung der Vorbehaltsware und muss diese gegen Diebstahl, Bruch-, Wasser-, Feuerschäden sichern.
10.3 Der Kunde muss die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer-, Bruch-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.10.4 Im Falle von Diebstahl oder Beschädigungen an der Vorbehaltsware trägt der Kunde die Kosten des Ersatzes oder der Wiederbeschaffung.

11. Mängel

11.1 Für Verbraucher richten sich die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schadenersatz- und Aufwendungsansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieser AGBs.
11.2 Für die vom Hersteller einer Ware genannten Merkmale und Leistungen übernehmen wir keine Garantie. Ferner übernehmen wir keine Garantie für die genannten Leistungsdaten einer Photovoltaikanlage hinsichtlich Autarkie, Stromproduktion, etc.; da diese unter anderem maßgeblich vom Kunden Beeinflusstwerden. Daher stellt ein Minderertrag keine Leistungsminderung dar und kann nicht bemängelt werden.
11.3 Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen werden von uns grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein Anerkenntnis mit Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir es gegenüber dem Kunden ausdrücklich schriftlich erklären.
11.4 Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden,die nach Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Lagerung oder Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßem Gebrauch oder nicht inunserem Verantwortungsbereich liegender Einflüsse entstehen.
11.5 Mängelansprüche bestehen ferner nicht wegen Schäden auf Grund natürlicher Abnutzung.

12. Haftung

12.1 Schadens- und Aufwendungsansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
12.2 Der Haftungsausschluss nach 12.1. gilt nicht: a) bei Aufwendungsansprüchen nach § 439 Abs. 2 und 3BGB; b) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; c) im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;d) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; e) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dabei ist der Schaden beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens;
12.3 Soweit unsere Haftung nach vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gleichermaßen auch für die entsprechende Haftung und persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und der gesetzlichen Vertreter.
12.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nichtverbunden.

13 Verjährung

13.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechtewegen Mängeln beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

14 Vertraulichkeit, Werbung

14.1 Der Kunde hat unsere Unterlagen und unsere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass diese vertrauliche sind (im Folgenden „Informationen“) vertraulich zu behandeln.
14.2 Der Kunde ist nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung berechtigt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben.
14.3 Sofern wir der Weitergabe von Informationen schriftlich zugestimmt haben, ist der Empfänger seinerseits vom Kunden schriftlich zu verpflichten, diese Informationen gemäß Nr. 14 dieser AGBs vertraulich zu behandeln.14.4 Die Geheimhaltungspflicht erst recht sich auf eine Dauer von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Informationen.
14.5 Die Nutzung des Vertrages zu Werbezwecken ist ohne unsere vorherige Genehmigung nicht gestattet.
14.6 Der Kunde willigt ein, dass die wir-machen-WATTGbR die montierte Photovoltaikanlage zu Werbezwecken auf der eigenen Homepage oder in sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Google, etc. photographisch als Referenzobjekt nutzen darf.

15 Form, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges

15.1 Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist unser Geschäftssitz (31688 Nienstädt).
15.2 Mündliche Absprachen sind nicht binden; es bedarf der Schriftform (§126 BGB)
15.3 Für alle Streitigkeiten, soweit gesetzliche zulässig, gilt die Zuständigkeit des Gerichts am Geschäftssitz der wir-machen-WATT GbR, 31688 Nienstädt.
15.4 Sämtliche Rechtsbeziehung zwischen uns und den Kunden unterliegen dem deutschen Recht.
15.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen.
15.6 Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

16.1 Sind diese AGBs ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§306 BGB)
16.2 Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

Verwender
wir-machen-WATT GbR
Hannoversche Str. 34
31688 Nienstädt

Geschäftsführende Gesellschafter:
Frank Fuchs, Thomas Busch

Widerrufsbelehrung

Soweit der Kunde, der Verbraucher ist, einen Werkvertrag wie einen Vertrag über die Installation von Photovoltaikanlagen oder über die Abwicklung eines Förderantrags mit uns abschließt, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Auftrags/Vertragsabschlusses bzw. mit dem Tag der Widerrufsbelehrung.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, senden Sie eine eindeutige, schriftliche Erklärung An:

wir-machen-WATT GbR
Hannoversche Str. 34
D-31688 Nienstädt

oder per Mail an: info@wir-machen-WATT.de

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches aber nicht vorgeschrieben ist.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, senden Sie Ihren Widerruf an:

wir-machen-WATT GbR
Hannoversche Str. 34
D-31688 Widerruf

Mail: info@wir-machen-WATT.de

Mail: info@wir-machen-WATT.de
Datum des Auftrags::________________________________
Datum des Auftrags::________________________________
Anschrift des/ der Kunden::____________________________

Ort, Datum, Unterschrift des/ der Kunden